Mitarbeitervertretung - MAV

Grundsätzlich ist in jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung eine Mitarbeitervertretung (MAV) zu wählen. 

Aufgabe der gewählten Mitglieder ist die Vertretung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufgaben von Mitarbeitervertretungen sind vom Grunde her vergleichbar mit denen von Personalräten in öffentlichen Verwaltungen.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Diese wurde als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und mit Anpassungen in den jeweiligen Bistümern in Kraft gesetzt. Die Regelungen der MAVO sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.

MAV - Aufgaben und Grenzen

Für die Zusammenarbeit zwischen MAV und Dienstgeber gilt das Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Aufgaben

Die Mitarbeitervertretungs-Ordnung (MAVO)  listet folgende Aufgaben auf:

  • Die MAV befasst sich im Rahmen der förmlichen Mitbestimmung mit den vom Dienstgeber vorgelegten Vorhaben.
  • Die MAV achtet darauf, dass Sie als Mitarbeitende bei gleichen sachlichen Voraussetzungen gleich behandelt werden.
  • Die MAV wacht darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zu Ihren Gunsten eingehalten werden.
  • Die MAV setzt sich für die Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und für die Unfallverhütung und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein.
  • Die MAV schließt Dienstvereinbarungen ab.
  • Die MAV regt von sich aus Veränderungen in Ihrem Interesse an.
  • Die MAV nimmt Ihre berechtigten Anliegen entgegen und kümmert sich ggf. um Abhilfe.

Je nach Vorgang hat die MAV ein Recht auf Information, auf Anhörung und Mitberatung und/oder auf Zustimmung.

Bearbeitung berechtigter Anliegen

Aufgabe der MAV ist es auch, Ihre berechtigten Anliegen aufzugreifen und Lösungsmöglichkeiten zu finden. Meist kann die MAV Ihnen im Vorfeld wertvolle Tipps geben. Und die MAV kann möglicherweise Ihre Position bei Konflikten stärken. Ihr berechtigtes Anliegen, das Sie bei der MAV vorbringen können, kann eine Frage, Beschwerde oder Anregung sein.

Wenn Sie ein berechtigtes Anliegen vortragen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der MAV der Kirchengemeinde auf.

Grenzen der MAV-Zuständigkeit

Die MAVO regelt abschließend, welche Aufgaben die MAV hat. Zuständigkeiten für andere Themenfelder, die Mitarbeitende berühren, sind durch andere Rechtsvorschriften anderen Gremien zugewiesen.

Zum Beispiel ist die MAV nicht zuständig für alle Themen und Fragestellungen, die in der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) aufgeführt sind. Darum kümmert sich vielmehr die Kommission zur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA NW). Das betrifft beispielweise Vereinbarungen über Vergütungstabellen, Rahmenvereinbarungen zu Arbeitszeiten und vieles mehr.

Die MAV darf auch keinerlei individuelle Rechtsberatung geben. Dazu sind MAV-Mitglieder weder ausgebildet noch berechtigt. Juristischer Beistand ist Anwälten oder auch dem Mitglieder-Rechtsschutz der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Münster vorbehalten.

Die MAV in unserer Kirchengemeinde

Die Mitarbeitervertretung in St. Vitus u. St. Jakobus besteht aus 5 gewählten Mitgliedern, d.h. sie vertreten die Interessen von wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unserer Kirchengemeinde 

Die aktuelle MAV wurde im Januar 2022 neu gewählt und hat sich wie folgt konstituiert:

  • Bergerbusch, Brigitte, Pfarrbüro Südlohn, Schriftführerin
  • Dücker, Pia, Kita St. Vitus
  • Hayk, Margitta, Kita St. Jakobus
  • Kallaus, Patrick, Kita St. Jakobus, Vorsitzender
  • Lütke Daldrup, Irmgard, Kita St. Vitus, stellv. Vorsitzende